Betriebsrentenstärkungsgesetz – wohin geht die Reise?
Gut zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden. Auch bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, können problemlos fortgeführt werden.
Alles Wissenswerte zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf einen Blick
FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Betrifft mich die Gesetzesänderung zur betrieblichen Altersvorsorge?
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- Muss der Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung auch für bestehende Verträge gezahlt werden?
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- Bin ich verpflichtet, den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag für Geringverdiener zu zahlen?
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- Muss ich als Unternehmen ein „Sozialpartnermodell“ umsetzen?
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- Wie nutze ich die neuen Möglichkeiten, ohne dass es zu komplex wird?
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