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    Betriebsrentenstärkungs­gesetz

    Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter durch Arbeitgeberzuschüsse & mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz – wohin geht die Reise?

Menschen diskutieren am Tisch

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein wichtiges Instrument. Nicht ohne Grund ist eine Betriebsrente in deutschen Großunternehmen häufig eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem haben noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche bAV. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der Verbreitungsgrad noch sehr gering. Genau dort setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz an. Die bAV wird stärker in den Fokus gerückt. Das Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen:

  • Der Staat verändert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten.
  • Es gibt eine stufenweise Einführung von verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen.
  • Der steuerfreie Förderrahmen wurde erhöht.
  • Die Altersvorsorge von sogenannten Geringverdienern und Menschen mit einem geringen Versorgungsniveau wird stärker gefördert.
  • Das Sozialpartnermodell ("Nahles-Rente") bietet neue Möglichkeiten für die Gestaltung der Betriebsrente innerhalb von Tarifvertragslösungen.
Gut zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden. Auch bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, können problemlos fortgeführt werden.

Alles Wissenswerte zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf einen Blick

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet attraktive Möglichkeiten zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen. Daher ist es wichtig, bestehende Zuschussregelungen zu überprüfen, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Reagieren Sie sofort, falls Sie es nicht schon getan haben, und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Berater.

  • Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse

    Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens

    Förderung für Geringverdiener

    Verbesserung der Riester-Förderung

    Freibetrag für die Grundsicherung

    Möglichkeit zur Nutzung von "Opting-out-Systeme"

  • Nachzahlungsmöglichkeiten

    Neue Vervielfältigungsregel

    Einführung des Sozialpartnermodells ("Nahles-Rente")

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betrifft mich die Gesetzesänderung zur betrieblichen Altersvorsorge?
  • Die Betriebsrenten-Reform betrifft alle Arbeitnehmer und Unternehmer. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie bereits die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen oder nicht. Denn grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.

Muss der Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung auch für bestehende Verträge gezahlt werden?
  • Ja, seit dem 01.01.2022 gilt diese Regelung auch für bestehende Verträge.

Bin ich verpflichtet, den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag für Geringverdiener zu zahlen?
  • Nein, das ist eine freiwillige Leistung.

Muss ich als Unternehmen ein „Sozialpartnermodell“ umsetzen?
  • Dies ist davon abhängig, ob Sie tarifgebunden sind und die Tarifvertragsparteien sich auf ein Modell verständigen. Sind Sie in einem Arbeitgeberverband organisiert, der tarifabschlussfähig ist und ein „Sozialpartnermodell“ vereinbart hat, so ist dieses Modell auch durch Ihr Unternehmen umzusetzen. Unterliegen Sie keiner Tarifbindung, so steht es Ihnen frei, das „Sozialpartnermodell“ anzuwenden. Anwenden können Sie das Modell mit einer Bezugnahme auf den entsprechenden, einschlägigen Tarifvertrag.

Wie nutze ich die neuen Möglichkeiten, ohne dass es zu komplex wird?
  • Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber bei der Betriebsrente neue Möglichkeiten schafft. Allerdings erhöhen zusätzliche Varianten und Vorgehensweisen die Komplexität. Gut, dass sich unsere Experten der SV bAV Consulting GmbH bestens auskennen und Sie nach Ihren individuellen Anforderungen und Erwartungen beraten können. So erhalten Sie schnell eine Übersicht darüber, welches System für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie es ohne großen Aufwand umsetzen können.

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