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Im Büro - Hände werden zwischen zwei Kollegen abgeklatscht

Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter

Einfach unersetzlich: Arbeitskraft, Gesundheit, Ruhestand

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Unser betriebliches Gesamtversorgungssystem als innovatives Vergütungsinstrument stärkt Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Sie entscheiden über den Durchführungsweg und in welchem Umfang Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen. Wählen Sie flexibel zwischen verschiedenen Vorsorgeleistungen aus, um Ihre Belegschaft zu begeistern:

Krankheit

Erhöhen Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität, indem Sie Ihren Mitarbeitern eine optimale gesundheitliche Zusatzversorgung durch die betriebliche Krankenversicherung ermöglichen. Von Zahnzusatz über Heilpraktiker, bis Chefarztbehandlung ist alles möglich.

Zeitwertkonten

Ersetzen Sie Altersteilzeit-Modelle oder schaffen Sie Mitarbeitern mehr Möglichkeiten, beispielsweise für betriebliche Fort- und Weiterbildung. Von einer ausgewogenen Work-Life-Balance profitiert nicht nur Ihre Belegschaft.

Berufsunfähigkeit

Jeder Vierte kann aus gesundheitlichen Gründen seinen Job irgendwann nicht mehr ausüben. Helfen Sie Ihren Mitarbeitern sich für diesen Ernstfall abzusichern. Mit der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich dank Ihrer Unterstützung bereits mit geringen monatlichen Aufwänden eine solide Grundabsicherung für Ihre Mitarbeiter finanzieren, gegebenenfalls sogar ohne Gesundheitsprüfung.

Altersvorsorge

Eine der schwierigsten Herausforderungen unserer Zeit: Die Differenz zwischen Einkommen und späterer Rente wird immer größer. Das deutsche Rentenniveau sinkt stetig. Die Betriebsrente ist daher der wichtigste Benefit für Ihre Belegschaft.

Unfall

Gute Arbeitgeber denken auch über den Betrieb hinaus an das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter. Erweitern Sie daher den gesetzlichen Unfallschutz aus sozialen Aspekten.

Durchführungswege

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Als Arbeitgeber haben Sie die Option die Versorgungsleistungen selbst aus Ihrem Betriebsvermögen zu erbringen (Pensionszusage) oder Sie beauftragen einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds). Unser Expertenteam berät Sie, welcher Durchführungsweg nach Ihren Wünschen am besten geeignet ist.
Direktversicherung
Direktversicherung - der flexible Klassiker Die Direktversicherung ähnelt dem Prinzip einer privaten Rentenversicherung. Monatlich werden Beiträge einbezahlt und zum Rentenbeginn erfolgt die Zahlung einer monatlichen Rente oder die Auszahlung in einem Betrag.  Das Highlight bei der Direktversicherung ist jedoch, dass die Beiträge durch Sie als Arbeitgeber direkt und ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) vom Bruttogehalt abgezogen werden. Der monatliche Nettoaufwand für die Mitarbeiter liegt so, je nach Einkommen, sogar häufig nur bei der Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Zudem sparen auch Sie als Arbeitgeber hierdurch Sozialabgaben, welche Sie dann in Form eines Arbeitgeberzuschusses an Ihre Belegschaft weitergeben. Stocken Sie diesen Betrag dann noch durch einen freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss auf, erhöht das die positive Außenwirkung für Sie als attraktiven Arbeitgeber weiter.  Ihre Mitarbeiter haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist der einfachste und flexibelste Weg. Der zugrundeliegende Versicherungsvertrag kann bei Bedarf auch an sich ändernde Lebensverhältnisse der Mitarbeiter angepasst werden. Egal ob Krankheit oder Elternzeit, eine Pausierung oder Reduzierung der Beitragszahlung ist ohne großen Aufwand möglich.
Pensionszusage
  Pensionszusage - die steueroptimierte Altersvorsorge für den besonderen Anlass Sie wird häufig auch Direktzusage genannt, da Sie mit Ihrem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, in welcher Sie eine Zusage über eine gewisse Leistung für den Ruhestand, oder aber auch für dessen Hinterbliebene im Todesfall zusagen. Die Finanzierung der zugesagten Leistung erfolgt aus betrieblichen Mitteln. Zudem kann der Arbeitnehmer sich hieran beteiligen. Sie sind dafür verantwortlich, dass im Leistungsfall ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung steht. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen dies über einen Versicherungsvertrag rückzudecken.
Pensionskasse
  Pensionskasse - rechtlich selbstständiger Versorgungsträger  Häufig schließen sich hier mehrere Unternehmen zusammen. Der Unterschied: Der Mitarbeiter wird selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung. Sie als Arbeitgeber übernehmen die Beitragszahlung, woran sich der Mitarbeiter beteiligen kann. Zum Renteneintritt bzw. bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung an den Mitarbeiter ausbezahlt.
Pensionsfonds
Pensionsfonds - das Instrument, um Ihre Bilanz zu entlasten Bei dieser Variante erfolgt die Beitragszahlung durch Sie als Arbeitgeber. Ihre Mitarbeiter können sich daran beteiligen. Das angesammelte Kapital kann nahezu frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die spätere Leistung hängt somit von der erzielten Rendite ab. Im Versorgungsfall erfolgt eine monatliche Rentenzahlung an Ihre Arbeitnehmer. Und das alles ist bilanzneutral!
Unterstützungskasse
Unterstützungskasse - vor allem für höhere Einkommen die optimale Lösung   Im Vergleich zum Klassiker, der Direktversicherung, eignet sie sich vor allem für Personen mit höherem Einkommen, um Ihren Lebensstandard auch im Alter aufrecht zu erhalten. Der Vorteil, die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Ebenfalls, wie bei der Direktversicherung, erfolgt eine Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.  Die Beitragszahlung erfolgt direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Beitrag durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe Ihres Wunschbetrages aufzustocken.
Sie treffen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern und sagen ihnen eine vereinbarte Leistung beziehungsweise den Beitrag zu. 
Sie werden Mitglied bei unserem Partner, der ÖBAV Unterstützungskasse. Zur Absicherung der zugesagten Leistung wird hier im Hintergrund eine Versicherung abgeschlossen. Zum Ende der vereinbarten Laufzeit wird eine monatliche Rente oder Kapitalauszahlung getätigt.
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Das Wichtigste in Kürze: Die gesetzliche Grundlage in der betrieblichen Altersvorsorge ist unter anderem das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches in den letzten Jahren umfassend reformiert wurde, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver für Sie und Ihre Mitarbeiter zu gestalten. Seit dem 01.01.2019: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % bei Neuverträgen Seit dem 01.01.2022: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % für alle bestehenden Verträge
 
Sie wollen als Arbeitgeber attraktiv sein? Dann empfehlen wir Ihnen sich vom Markt abzuheben. Beispielsweise können Sie Ihren Mitarbeitern 20 % Arbeitgeberzuschuss gewähren oder Ihre Vorsorgeleistungen mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum erweitern.
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