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6 bAVim Fokus I Services und Praxistipps für Personalverantwortliche 1Personenkreis – alle Arbeitnehmer oder ausgewählte Gruppen? Ein Versorgungswerk für alle Arbeitnehmer schließt niemanden aus und verhindert allein deshalb Diskussionen und rechtliche Probleme. Aber denken Sie daran: „Alle“ heißt auch wirklich „Alle“. Auszubildende und auch geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls Arbeitnehmer. Ohnehin dürfen Gruppen von Versorgungsberechtigten nur dann gebildet werden, wenn objektive, nachvollziehbare Gründe dafür sprechen, diese Unterscheidung vorzunehmen. Häufig sieht man z.B. Zusagen, die erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit wirksam werden. 2 Durchführungsweg und Zusageart – es könnte alles so einfach sein … In der bAV haben Sie – je nach Sichtweise – „die Qual der Wahl“ oder „eine Vielzahl an Möglichkeiten“, Ihr Versorgungswerk zu gestalten. Sie können aus fünf sogenannten Durchführungswegen, vier Zusagearten und drei Leistungsformen auswählen. Alle Optionen haben Vor- und auch Nachteile. Keine ist die berühmte „eierlegende Wollmilchsau“. In vielen Fällen – insbesondere im Mittelstand – passt der Durchführungsweg „Direktversicherung“ als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentenleistungen und Kapitalwahlrecht am besten. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie trotzdem die Gelegenheit und schauen Sie sich alle Optionen an. Viele werden Sie nach wenigen Augenblicken aussortieren können, weil Sie nicht zu Ihren individuellen Vorstellungen oder zu Ihrem Unternehmen passen – aber entdecken Sie die Feinheiten der Durchführungswege und Zusagearten für sich und gestalten Sie Ihr individuelles Versorgungswerk! 3 Finanzierungsform – Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanziert? Oder sowohl als auch? Machen wir uns nichts vor: Altersvorsorge ist nicht „sexy“… Aber sie ist wichtig! Vor allem für Ihre Mitarbeiter, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen für eine den Lebensstandard sichernde Versorgung im Alter nicht aus. Das wissen eigentlich auch alle, dennoch fällt es dem einen oder der anderen schwer, das Thema (endlich) anzugehen. Stupsen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem attraktiven Versorgungswerk in die richtige Richtung – „Nudging“ nennt die Psychologie dieses Konzept. Mit einem sogenannten Matching Modell belohnen Sie Ihre Arbeitnehmer, wenn diese durch Entgeltumwandlung aktiv Altersvorsorge betreiben und eine Betriebsrente aufbauen, indem Sie jeden Euro Entgeltumwandlung z. B. mit einem weiteren Euro (oder einem Betrag Ihrer Wahl) aufstocken. Beides steuerfrei und auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. So kommen auch bei geringen Eigenleistungen der Mitarbeiter schnell beachtliche Summen zusammen, die einen wertvollen Beitrag zur Alterssicherung leisten. Und auch Sie und Ihr Unternehmen profitieren – denn Studien zeigen eindeutig, dass Beschäftigte, die eine aus ihrer Sicht attraktive bAV vom Arbeitgeber erhalten, engagierter, motivierter und betriebstreuer sind, als Arbeitnehmer, in deren Unternehmen es diese bAV nicht gibt. Zudem positionieren Sie Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber im Wettbewerb um neue Mitarbeiter.

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