9 bAVim Fokus I Services und Praxistipps für Personalverantwortliche Doch was genau müssen Sie als Personalverantwortliche tun? Welche Optionen gibt es, und wie lassen sich unnötige Risiken vermeiden? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die bAV beim Onboarding neuer Mitarbeiter und beim Offboarding scheidender Kollegen effizient und rechtssicher managen. 1. Onboarding: Was tun, wenn neue Mitarbeiter kommen? Der erste Arbeitstag ist oft mit viel Aufregung verbunden – nicht nur für die neuen Kollegen, sondern auch für das Unternehmen. Ein gut organisierter OnboardingProzess sorgt dafür, dass sich neue Arbeitnehmer schnell zurechtfinden. Dazu gehört auch die bAV. Neue Mitarbeiter haben bereits eine bAV Nicht jeder startet bei null: Viele neue Mitarbeiter haben bereits eine bestehende bAV von ihrem vorherigen Arbeitgeber. Das sind die für Sie wichtigsten Schritte: Bestehende Unterlagen prüfen: Fragen Sie nach der Versorgungszusage, bestehenden Versicherungsunterlagen und klären Sie steuerliche, sozialversicherungs- und rechtliche Rahmenbedingungen. Übertragungsmöglichkeiten nutzen: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre bestehende Anwartschaft auf das neue Unternehmen zu übertragen. Dies bietet Vorteile für beide Seiten: weniger Verwaltungsaufwand und nahtlose Absicherung für den Mitarbeiter. Alternative Lösungen anbieten: Wenn Sie eine Übertragung aber wegen möglicher Risiken nicht wünschen, kann der alte Vertrag privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Gleichzeitig können Sie den Mitarbeiter direkt in Ihr betriebliches Versorgungswerk aufnehmen. Tipp: Eine klare Kommunikation hilft, Unsicherheiten zu vermeiden. Ein kurzes Informationsgespräch klärt die wichtigsten Fragen und sorgt für Transparenz.
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