Der Arbeitgeberzuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher, wie unser Beispiel zeigt:
Arbeitnehmer, 42 Jahre alt, verheiratet und kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen von derzeit 48.000 EUR. Er spart monatlich 322 EUR (Maximalbeitrag) in seine bAV. In diesen 322 EUR sind 42,00 EUR aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss enthalten. Steuerlich spart der Arbeitnehmer 75,21 EUR, in der Sozialversicherung nochmals 60,33 EUR.
Das heißt: Obwohl insgesamt 322 EUR monatlich in den Aufbau der Betriebsrente fließen, hat der Arbeitnehmer netto nur 144,46 EUR weniger im Portemonnaie.
Steuertarif 2025, Steuerklasse IV, Berücksichtigung von Lohn- und Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,55 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld + Zahnersatz – angenommen 2,49 % (AOK Hessen)), Pflege: 1,875 %