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    Betriebliche Altersvorsorge

Kennen Sie bereits die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge?

Möchten Sie etwas für Ihre zusätzliche Absicherung im Alter tun? Dann investieren Sie in eine betriebliche Altersvorsorge der SV.
Seit 2019 ist es noch einfacher, eine zusätzliche Rente fürs Alter aufzubauen. Denn für alle neuen Verträge mit Entgeltumwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers oben drauf.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich beraten.

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge

  • Sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter
  • Profitieren Sie doppelt: Förderung vom Staat und Ihrem Arbeitgeber
  • Flexible Zuzahlungen möglich
  • Sicherheit auch bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV)
  • Bei Arbeitgeberwechsel übertragbar
  • Sie haben die Wahl: einmalige Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
  • Gestalten Sie Ihre Rente flexibel – bereits ab dem 62. Lebensjahr
  • Exklusive Mitarbeiterkonditionen

Warum Sie Ihren Arbeitgeberzuschuss jetzt nutzen sollten

Der Arbeitgeberzuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher, wie unser Beispiel zeigt:

Arbeitnehmer, 42 Jahre alt, verheiratet und kinderlos, jährliches Bruttoeinkommen von derzeit 48.000 EUR. Er spart monatlich 322 EUR (Maximalbeitrag) in seine bAV. In diesen 322 EUR sind 42,00 EUR aus dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss enthalten. Steuerlich spart der Arbeitnehmer 75,21 EUR, in der Sozialversicherung nochmals 60,33 EUR.

Das heißt: Obwohl insgesamt 322 EUR monatlich in den Aufbau der Betriebsrente fließen, hat der Arbeitnehmer netto nur 144,46 EUR weniger im Portemonnaie.

Steuertarif 2025, Steuerklasse IV, Berücksichtigung von Lohn- und Kirchensteuer, Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 %, Arbeitslosen: 1,3 %, Kranken: 8,55 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld + Zahnersatz – angenommen 2,49 % (AOK Hessen)), Pflege: 1,875 %
SV bAV Berechnungsbeispiel betriebliche Altersvorsorge

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie melde ich mich im Online-Kalender an?
  • Legen Sie ein neues Benutzerkonto an und reservieren Sie anschließend Ihren Termin.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
  • Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in den bAV-Vertrag. Dadurch profitieren Sie doppelt: Denn die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet: Sie zahlen dafür nur die Hälfte an Beitrag. Zusätzlich wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers angerechnet und reduziert somit Ihren Eigenbeitrag.
Wann erhalte ich einen Arbeitgeberzuschuss?
  • Sofern Ihr Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, wird dieser als Zuschuss in Höhe der Sozialversicherungsersparnis angerechnet und vermindert Ihren Eigenbeitrag.
Was bekomme ich am Ende der Laufzeit ausbezahlt?
  • Zum fest­gelegten Renten­beginn erhalten Sie eine garantierte lebens­lange Rente. Alternativ können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag aus­zahlen lassen. Zusätzlich be­steht bei der Direkt­versicherung die Möglich­keit, sich bis zu 30 % des Kapitals auf einmal aus­zahlen zu lassen und das restliche Kapital wird dann lebenslang ver­rentet.
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich das Unternehmen verlasse?
    • Ihre betriebliche Altersvorsorge können Sie zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
    • Alternativ besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen.
    • Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen.
Kann ich den Vertrag unterbrechen z.B wegen Elternzeit?
  • Ja.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
  • Das angesparte Kapital ist geschützt vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher).
Werden zum Rentenbeginn Abgaben auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge fällig?
  • Ja, sie werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert – in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten. Zusätzlich mindert der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge die Höhe Ihres Beitrags.
Kann ich meine Beiträge während der Laufzeit ändern?
  • Natürlich können Sie die Beiträge jederzeit flexibel anpassen. Es besteht die Möglichkeit den Vertrag zu reduzieren, beitragsfrei zu stellen oder zu erhöhen.
Was passiert, wenn ich sterbe?
  • Im Falle Ihres Todes in der Anspar­phase sind Ihre Hinter­bliebenen mit einer Rente ab­gesichert – Ehe­gatten und ein­getragene Lebens­partner lebens­lang, Kinder beziehen sie längstens bis zum 25. Lebens­jahr. Auch in der Renten­phase er­halten Hinter­bliebene eine Leistung im Todes­fall. Sind keine Hinter­bliebenen (Ehe­gatten, ein­getragene Lebens­partner, Kinder bis zum 25. Lebens­jahr) vorhanden, wird das nach dem Tod vor­handene Kapital, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten, als Sterbe­geld an die Erben bzw. an den hierfür benannten Bezugs­berechtigten gezahlt und die Ver­sicherung erlischt. Den Betrag der ge­wöhnlichen Beerdigungs­kosten bestimmt die Aufsichts­behörde (derzeit 8.000 EUR für Direkt­versicherung).