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    Absicherung des Unternehmers

Absicherung des Unternehmers

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Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft? Dann haben Sie die Möglichkeit auf eine betriebliche Altersvorsorge mit entsprechenden steuerlichen Fördermöglichkeiten.


Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie Kopf und Seele des Unternehmens, weshalb Ihre Absicherung umso wichtiger ist und Sie durch diese auch den Erfolg sowie die Zukunft Ihres Unternehmens absichern.
Die gesetzliche Versorgung sieht für Sie meist keine oder nur sehr geringe Ansprüche vor, weshalb eine private beziehungsweise betriebliche Absicherung nötig ist, um Ihre Versorgungslücke zu schließen.

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Gestalten Sie völlig flexibel:

  • Hinterbliebenenabsicherung

  • Mitversicherung von mitarbeitenden Ehegatten

  • Unternehmensnachfolge

Um herauszufinden wie Ihre persönliche Unternehmer­versorgung bestmöglich gestaltet werden kann, kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne!

Wir als SV bAV Consulting GmbH stellen Ihnen ein für Sie maßgeschneidertes Lösungskonzept vor, welches steuerlich geförderte Produkte, gute Renditen aber auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
Unser Spezialisten-Team berät Sie auch zu steuerlichen Vorschriften, die im Falle einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung zu berücksichtigen sind:

  • Prüfung der Angemessenheit
  • Prüfung der Probezeit
  • Prüfung der steuerlichen Attraktivität (Arbeitgeberfinanzierung oder Entgeltumwandlung)
  • Verfassung eines Gesellschafterbeschlusses

Ihren Steuerberater binden wir in unsere Prüfungen mit ein.

Hinweis

Für die betriebliche Altersvorsorge, die eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt, kann der Aufwand für die Finanzierung als Betriebsausgaben nicht geltend gemacht werden und zudem dürfen keine Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung gebildet werden. Dies bedeutet, dass eine betriebliche Altersvorsorge für Einzelunternehmer nicht möglich ist.